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Conditii generale noastre

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Allgemeine Geschaeftsbedingungen
fuer den Verkauf von Kraftfahrzeugen in der EU.

1. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkaeufer die Annahme der Bestellung innerhalb von 60 Tagen nach Abgabe bestaetigt hat oder die Lieferung erfolgt ist. Waehrend dieser Frist ist der Kaeufer/Besteller an die Verbindliche Bestellung gebunden. Ein Widerruf seitens des Bestellers ist waehrend dieser Zeit nicht moeglich bei Lager/Vorlauffahrzeugen entfaellt diese Bestaetigung, sofern sie innerhalb von 60 Tagen zur Verfuegung stehen. Keine Regressansprueche bei Nichtlieferung. Vereinbarungen, Nebenabredungen und Zusicherungen beduerfen der Schriftform. Uebertragung von Rechten und Pflichten des Kaeufers aus dem Kaufvertrag beduerfen der schriftlichen Zustimmung des Verkaeufers. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlaesse. Der Kaufpreis und Preise fuer Nebenleistungen sind bei Uebergabe des Kaufgegenstandes und Aushaendigung der Rechnung zur Zahlung per SWIFT-Ueberweisung faellig. Der Preis ist netto in Euro (Preis fuer Export, ohne MwSt). Sollte waehrend der Lieferzeit der Preis durch den Hersteller steigen, muss der Verkaeufer diese Preiserhoehung weiterberechnen. Der Kaeufer hat den Anspruch auf eine schriftliche Bestaetigung des %-Satzes der Preiserhoehung des auslaendischen Lieferanten.

2. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss und werden verbindlich oder unverbindlich vereinbart. Der Kaeufer kann 6 Wochen nach Ueberschreitung einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkaeufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Der Kaeufer kann neben Lieferung, Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkaeufer Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit zur Last faellt, vorbehaltlich der Eigenbelieferung. Hoehere Gewalt, Streik, Aufruhr, Aussperrung und Betriebsstoerungen verhindern die genannten Lieferfristen. Konstruktions- oder Ausstattungsaenderungen, Abweichungen im Farbton sowie Aenderung des Lieferumfangs seitens des Herstellers / Importeurs / Exporteurs bleiben waehrend der Lieferfrist vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geaendert wird und die Aenderungen dem Kaeufer zumutbar sind.

3. Der Kaeufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbartem Abnahmeort zu pruefen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen. Bleibt der Kaeufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes laenger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rueckstand, so kann der Verkaeufer dem Kaeufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklaerung, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkaeufer berechtigt, durch schriftliche Erklaerung vom Vertrag zurueckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfuellung zu verlangen. Verlangt der Verkaeufer Schadensersatz, so betraegt dieser 15% des Kaufpreises. Dem Kaeufer bleibt freigestellt, einen geringen Schaden nachzuweisen. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich aller Forderungen Eigentum des Verkaeufers. Waehrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht auf Besitz des Kraftfahrzeugbriefes dem Verkaeufer zu. Fuehrt eine Stoerung (z. B. ein Exportstopp, Kontigentierung oder organisatorische Gruende des Herstellers) zu einer Verhinderung/Unmoeglichkeit der Auslieferung kann der Verkaeufer sofort vom Vertrag zuruecktreten. Weitergehende Ansprueche seitens des Kaeufers sind in diesem Falle ausgeschlossen.

4. Dem Kaeufer ist zur Erhaltung seiner Gewaehrleistungs-/Garantieansprueche zwingend vorgegeben, alle Inspektions- und Wartungsarbeiten in autorisierten Hersteller-Vertragsbetrieben(Fabrikatsbetriebe) gemaess dem im Scheckheft angegebenen Intervallen ausfuehren zu lassen. Alle Inspektionen sind kostenpflichtig. Gewaehrleistungs-/Garantiearbeiten koennen nur in autorisierten Hersteller-Vertragsbetrieben ausgefuehrt werden. Wird der Kaufgegenstand wegen eines gewaehrleistungspflichtigen Fehlers betriebsunfaehig, hat sich der Kaeufer an den vom Hersteller fuer die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieb zu wenden. Der Kaeufer wurde darauf hingewiesen, dass die Garantiezeit aufgrund einer auslaendischen Tageszulassung gegebenenfalls bereits begonnen hat. Grundsaetzlich gelten die Gewaehrleistungsbestimmungen des Herstellers, Garantiebeginn bei Auslieferung des auslaendischen Lieferhaendlers.

5. Erfuellungsort und Gerichtsstand fuer beide Teile fuer saemtliche gegenwaertigen und zukuenftigen Ansprueche ist der Sitz des Verkaeufers.

6. Wir weisen ausdruecklich darauf hin dass alle angefuehrten Preise netto ohne Steuern und Abgaben auf dieser Website angefuehrt sind, weil diese Fahrzeugangebote exklusiv als Exportangebote fuer Fahrzeughaendler dritter EU Laender gedacht sind! Diese Fahrzeughaendler sind verpflichet alle anfaelligen Steuern und Abgaben in deren EU Land abzufuehren. Carmanama uebernimmt dafuer keinerlei Haftung!

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